Betreuungsrecht

Was ist Betreuungsrecht und wann wird ein Betreuer bestellt?

Das Vormundschaftsgericht, eine spezielle Abteilung des örtlichen Amtsgerichtes, bestellt in Zusammenarbeit mit der örtlichen Betreuungsbehörde einen Betreuer, wenn eine volljährige Person auf Grund einer psychischen, körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder auch zum Teil nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Ob und in wie weit eine Person dazu nicht mehr in der Lage ist, entscheidet ein Gutachter, der vom Gericht bestellt wird. Dabei handelt es sich in der Regel um erfahrene Ärzte mit speziellen Ausbildungen. Aber auch Hinweise aus dem sozialen Umfeld können sachdienlich und hilfreich bei der Beurteilung dieser Frage sein. In jedem Falle achtet das Amtsgericht darauf, dass die betroffene Person dem Betreuungsverfahren auch noch geistig folgen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommt die betroffene Person einen Verfahrenspfleger, meist einen Rechtsanwalt, zur Seite gestellt, der die Rechte des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrnimmt und darauf achtet, dass dieser nicht übergangen wird.

Wer wählt den Betreuer aus und kann man diesen auch wechseln?

Die betroffene Person kann einen Betreuer ihres Vertrauens selbst auswählen. Das können Familienangehörige oder aber auch Freunde sein aber natürlich auch ein Berufsbetreuer. Wählt die Person keinen Betreuer aus, trifft die Betreuungsbehörde oder das Amtsgericht einen geeigneten Betreuer aus. Ist bereits ein Betreuer bestellt und die betreute Person mit Entscheidungen des Betreuers nicht einverstanden, kann sie den Betreuer wechseln. Die Wünsche des Betreuten werden in jedem Abschnitt des gerichtlichen Verfahrens berücksichtigt.

Welche Aufgaben hat der Betreuer?

Der Betreuer vertritt den Betreuten in allen rechtlichen Angelegenheiten, die das Gericht im Betreuungsverfahren festlegt. Er ist also der gesetzliche Vertreter des Betreuten. Als mögliche Aufgabenkreise kommen

  1. Vermögenssorge
  2. Vertretung vor Ämter, Behörden und Gerichten
  3. Gesundheitssorge
  4. Aufenthaltsbestimmung und die
  5. Wohnungssorge

in Betracht. Diese Aufzählung ist nicht abschließend aber mit diesen generellen Aufgabenkreisen kann der Betreuer den Betreuten rundum rechtlich absichern.

Wie lange dauert eine Betreuung?

Hier ist das Gericht an das Gutachten und an die Wünsche der betroffenen Person gebunden. Die längste Überprüfungsfrist für das Amtsgericht beträgt sieben Jahre. Wenn der Betreute aber schon früher seine rechtlichen Angelegenheiten wieder selbst gut regeln kann, wird die Betreuung, auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers, durch das Gericht aufgehoben, selbst wenn die Überprüfungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine Betreuung ist also keine Dauereinrichtung.

Was kostet die Betreuung?

Die Kosten der Betreuung fallen der Landeskasse zur Last, wenn der Betreute mittellos und nicht vermögend ist. Wann der Betreute mittellos ist, richtet sich nach den sozialrechtlichen Vorschriften, die auch bei anderen Sozialhilfen, wie Grundsicherung und Hilf zur Pflege gelten.

Wie erhält man einen Betreuer?

Hierzu muss ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden. Dies wird in der Regel auf zwei Wegen erreicht. Zum einen durch einen entsprechenden Antrag bei der örtlichen Betreuungsbehörde und zum anderen durch einen Antrag beim Vormundschaftsgericht. Diesen Antrag kann der Betroffene selber oder durch einen anderen stellen.

Fragen oder Hilfe.

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