Herzlich Willkommen!

Die Kanzlei beschäftigt sich seit 2003 vorwiegend mit dem Betreuungsrecht und hat daher seit vielen Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet. Der Umgang mit den verschiedenen Ämtern, Behörden und Gerichten ist die tägliche Aufgabe der Kanzlei. Dabei werden die mit einer Betreuung typischerweise verbundenen Rechtsgebiete wie zum Beispiel Familienrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht oder auch Strafrecht bearbeitet.

Die Hauptaufgabe der Kanzlei besteht darin, den Betreuten in allen rechtlichen Angelegenheiten im Rechtsverkehr zu vertreten. Dies fängt zum Beispiel mit der Befreiung von der Rundfunkgebühr (GEZ) an, geht über die Beantragung der Hilfen zur Pflege oder der Hilfe zur Bewältigung des Haushaltes weiter und schließt auch Anträge zur Hilfen anderer Träger mit ein. Diese können wiederum Hilfe in betreuten Wohngruppen oder Pflegeheimen anbieten oder dem Betreuten auch im Rahmen eines betreuten Einzelwohnens intensiv persönlich betreuen.

Aber auch ganz praktische Dinge werden hier seit Jahren zuverlässig für die Betreuten geregelt, wie zum Beispiel eine Wohnungsrenovierung oder die Erneuerung von Wohnungseinrichtungen, das Organisieren der pflegerisch notwendigen Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten, usw. Auch die Auswahl eines Heimes und die üblicherweise damit verbundenen Aufgaben, also Abschluss des Heimvertrages, Umzug, Kündigung und Übergabe der alten Wohnung sowie die polizeiliche Ummeldung zählen hierzu.